Allgemeine Reisebedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für sämtliche Reisen des Reiseveranstalters („RV“), bei welchen er für den Kunden (m/w/d) mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Der Name und Kontakt des RV werden unter den ARB angegeben. Die ARB gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung oder die Vermittlung einer solchen. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbes. das Formblatt zur Unterrichtung über eine Pauschalreise, vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
2. Anmeldung zur Reise und Abschluss des Reisevertrages, Reiseunterlagen
2.1 Mit der mündlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Reise, dem Buchungsauftrag, bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung des RV und aller ergänzenden Angaben zur konkreten Reise und auf Basis dieser ARB verbindlich an.
2.2 Der Buchungsauftrag erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Haftung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung gegenüber dem RV übernommen hat.
2.3 Online-Buchung: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite des RV erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er den Buchungsauftrag zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch den RV zustande. Der RV bestätigt dem Anmelder den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger für alle Teilnehmer (nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform, etwa auf Messen) und übersendet den Sicherungsschein.
2.5 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde rechtzeitig vor Reisebeginn. Hat der Kunde vor Reisebeginn keine Reiseunterlagen erhalten, muss er sich unverzüglich beim RV melden. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen, auch in Bezug auf personenbezogene Daten, unverzüglich dem RV mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Der RV weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 9). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters
3.1 Umfang und Art der vertraglich vom RV geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden. Sonderwünsche des Reisenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der RV diese dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, bestätigt hat.
3.2 Wurde für den Kunden vom RV ein individuelles Reiseprogramm erstellt, so bildet dieses die Grundlage der vom RV zu erbringenden Leistungen in Verbindung mit der Reisebestätigung an den Kunden.
3.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften, Beförderungsunternehmen) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die den zwischen dem RV und dem Kunden vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern. Sie dürfen auch keine gegen den RV erhobenen Ansprüche rechtlich verbindlich anerkennen.
4. Zahlung des Reisepreises
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu leisten, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist bei Individualreisen vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 8.1 vom RV abgesagt werden kann. Bei allen Seekajak-Gruppenreisen ist die Restzahlung auf den Reisepreis drei Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziff. 8.1 vom RV abgesagt werden kann. Die Restzahlung muss unaufgefordert beim RV eingehen. Die konkreten Beträge der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung. Versicherungsprämien sind mit der Anzahlung zur Zahlung fällig.
4.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist der RV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, der sich der Höhe nach an Ziff. 9.1 orientiert, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.3 Rücktritts- und Umbuchungsentschädigungen sind nach Rechnungserhalt des Kunden sofort zur Zahlung fällig, wenn kein Fälligkeitsdatum genannt ist.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss
5.1 Der RV behält sich vor, den in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der RV den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in dieser Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den RV führt.
5.2 Der RV behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (z.B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Flughafenwechsel und Routenänderungen in zumutbarem Umfang, auch wegen Streiks von Beförderungsunternehmen, oder wegen des Ausweichens vor Naturereignissen, z.B. Erdrutsche, Überschwemmungen, Waldbrände, oder dem Austausch von Wanderführern oder Reiseleitern bei persönlicher Verhinderung oder bei erforderlicher Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge von Programmpunkten). Der RV hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der RV dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom RV bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann der RV die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 1 dieser Ziff. 5.3 entsprechend, d. h. der RV kann dem Kunden die entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom RV bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer vom RV nach dieser Ziffer der ARB bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 Der RV kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der RV den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
6. Umbuchungen, Eintritt Ersatzperson
6.1 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise dennoch Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der RV bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentschädigung von € 50,00 je Umbuchungsvorgang verlangen. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den nachstehenden Bedingungen nach Ziff. 9 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Ist die Umbuchung erforderlich, weil der RV dem Kunden keine oder eine falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat, so ist sie kostenfrei.
6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem RV nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der RV kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der RV darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom RV angeboten werden, infolge aus allein vom Reisenden zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch (z. B. wegen Krankheit oder vorzeitiger Abreise, oder wegen eigenständigen Reiseabbruchs), so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1 Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese in der vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt. Ein Rücktritt des RV ist bei allen Individualreisen bis spätestens vier Wochen, bei allen Seekajak-Gruppenreisen bis drei Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
8.2 Der RV kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
8.3 Tritt der RV nach Ziff. 8.1 oder 8.2 vom Reisevertrag zurück, erhält der Kunde von ihm sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
9. Rücktritt durch den Kunden
9.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Wenn der Kunde zurücktritt, kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV behält sich vor, die Entschädigung pauschaliert oder konkret zu berechnen. Pauschaliert bestimmt sich die Entschädigung nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des RV und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt:
bis 46 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
ab dem 45. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem RV ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Der RV kann anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, wenn er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
9.2 Der RV empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. Der RV kann Reiseversicherungen vermitteln.
10. Obliegenheiten des Kunden, Anzeige von Mängeln, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeigefristen
10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der RV kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann er die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat er Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch den RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält der RV hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
10.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber dem RV anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10.4 Reiseleiter sind berechtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen und ggf. Abhilfe zu leisten, jedoch nicht, rechtliche Ansprüche mit Wirkung für den RV anzuerkennen.
10.5 Jeder Reisende hat sicherzustellen, dass er am Abreiseort rechtzeitig erscheint, vor allem auch bei selbst gebuchten Flügen, bei Verwendung von Rail & Fly-Tickets, oder bei sonstiger Eigenanreise. An Flughäfen ist ausreichend Zeit für die Absolvierung des Check-Ins, der Sicherheitskontrolle sowie des Erreichens von etwaigen Anschlussflügen und der Möglichkeit des Umsteigens von mindestens 3 Stunden einzuplanen.
10.6 Der Kunde hat selbst zu überprüfen, ob seine psychische und physische Konstitution die Teilnahme an der Reise zulässt und er vollständig reisefähig ist. Wird die Erbringung der Leistung dem RV i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist (z B. Antritt der Reise ohne zwingend notwendige Begleitung, fehlende oder eingeschränkte Mobilität), so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen.
11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Der RV informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, inkl. der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der RV hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
12. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen oder nach sonstigen internationalen Abkommen gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Der RV ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der RV diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
Die Liste der Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.
14. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
14.1 Der RV hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder der Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der E-Mail-Adresse kontakt@wir.reisen mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den RV unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
14.2 Mit einer Nachricht an kontakt@wir.reisen oder unter der untenstehenden Adresse kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
15. Sonstiges, Hinweise auf Online- und Verbraucherstreitschlichtung
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Der RV nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: WIR.Reisen eG, Donnerschweer Str. 33, D-26123 Oldenburg, Internet: www.wir.reisen, Tel. +49(0)441/9849812; E-Mail: kontakt@wir.reisen; Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE200545757, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Axa Versicherung, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Pauschalreisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de