Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und Auswirkungen auf unsere Seekajak-Reisen
  


Aktuelle Informationen: Paddeln in Zeiten des Corona-Virus

Letztes Update vom 27.05.2022 Keine Einreisebeschränkungen nach Deutschland im Sommer – Sommerpause im Coronablog

Unsere Reiseempfehlung:

Neue Termine 2024/25 Rollentraining – Eskimotierkurs kompakt2-stündiger Kompaktkurs Grundzüge der Eskimorolle.
Reisezeit: Nov. 24 bis April 25
Preis: ab 89 EUR

Neue Termine 2025 - Seekajak Grundkurs MarkkleebergSeekajak-Grundkurs: Paddeltechnik, Sicherheit, Ausrüstung, Paddelspaß.
Reisezeit: Mai bis September
Preis: ab 279 EUR


Update 06.05.2022

Deutschland
Deutschland setzt Schutzmaßnahmen bei Wiedereinreise aus. Am vergangenen MIttwoch wurden die Lockerungen der Einreiserichtlinien nach Deutschland bekannt gegeben. Von Anfang Juni bis Ende August soll die 3G-Regel bei der Einreise ausgesetzt werden, teilte der Bundesgesundheitsminister mit.
Da es derzeit keine Virus-Variantegebiete weltweit gibt, entfallen hier die behördlichen Auflagen.

Solange keine wichtigen neuen Beschlüsse in Deutschland und unseren Reisezielen gefasst werden, stellen wir den Blog bis auf weiteres ein.

Wir wünschen allen schöne Sommerferien und tolle Reiseerlebnisse.

Update 06.05.2022

Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Corona-Scutzmaßnahmen weitestgehend aufgehoben. Die Ausnahme bilden die Maskenpflicht in öffentliche Verkehrsmittel und in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dort brauchst du auch weiterhin einen Impfnachweis oder tagesaktuellen Test.
Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird zukünftig auf Minimum fünf, maximal zehn Tage verkürzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Symptomfreiheit von 48 Stunden.

Deutschland - Schleswig-Holstein

Auch in Schleswig-Holstein sind die Corona-Schutzmaßnahmen weitestgehend aufgehoben. Medizinische Masken werden im öffentlichen raum mit vielen Menschen empfohlen, in Öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie verpflichtend.
Für nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, gilt künftig nur noch eine fünftägige Isolation. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.

Norwegen

Für Norwegen die Einreise aus Deutschland liegen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen vor. Innerhalb des Landes sind alle Beschränkungen (Abstandsregeln, Maskenpflicht) derzeit aufgehoben. Ein Einreiseformular bei der Rückkehr nach Deutschland muss nicht mehr ausgefüllt werden.

Update 22.04.2022

Wir empfehlen allen Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und damit verbunden, den Abschluss eines Covis-Schutzes für einen geringen Aufpreis (unter 20 EUR). So bist du auch im Falle einer Infektion auf deiner Reise gut gegen zusätzliche Kosten abgesichert.

Deutschland allgemein

In allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt weiterhin eine Maskenpflicht, ebenso in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen. In allen übrigen öffentlichen Bereichen muss nicht mehr zwingend eine Maske getragen werden, wird aber zum persönlichen Schutz empfohlen. Auch können Geschäfte, Museen und andere Einrichtungen über ihr Hausrecht weiterhin die Benutzung einer Maske vorschreiben. Die Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G und 2G-plus) für Restaurants, Geschäfte und andere Einrichtungen sowie für Veranstaltungen gibt es nicht mehr.


Deutschland im Speziellen - Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat von der vom Bund beschlossenen Hotspor-Regel gebrauch gemacht. So muss bis voraussichtlich 28. April 2022 in öffentlich zugänglichen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Derzeit ist für das Einchecken in eine Unterkunft ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Der Zutritt zu Clubs und Diskotheken ist nur nach der 2G-plus-Regel gestattet.
Die 3G-Regel für Restaurants, Cafés, Museen und andere kulturellen Einrichtungen sowie für Veranstaltungen wurde am 14. April aufgehoben.

 

Griechenland

Für Griechenland liegen keine Warnungen des Auswärtigen Amtes vor, die Infektionsrate liegt unter der Deutschlands. Lediglich für ungeimpfte Personen ist vor Einreise ein PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) vorgeschrieben. Ein Formular zur Einreise muss nicht mehr ausgefüllt werden.
In Griechenland selbst entfällt am 1. Mai weitgehend die Maskenpflicht. Die Regierung plant zum 1. Juni die Aufhebung der Maskenpflicht in öffentliche zugänglichen Räumen und den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ein Einreiseformular bei der Rückkehr nach Deutschland uss nicht mehr ausgefüllt werden.

Norwegen

Für Norwegen liegen derzeit keine Reisewarnungen des Auswärtige Amtes vor, es gelten für die Einreise aus Deutschland derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen. Innerhalb des Landes sind alle Beschränkungen (Abstandsregeln, Maskenpflicht) derzeit aufgehoben. Ein Einreiseformular bei der Rückkehr nach Deutschland muss nicht mehr ausgefüllt werden.

 

Update 14.04.2022

Griechenland

Griechenland lockert weiter: Ab dem 1. Mai an muss kein Impfnachweis beim Besuch von Lokalen, Geschäften und Museen vorgelegt werden. Die Maskenpflicht in Innenräumen soll hingegen erst zum 1. Juni aufgehoben werden.

Update 11.03.2022

EU-weite Bestimmungen

EU-weit ist jetzt die Gültigkeit der Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder einheitlich geregelt: Ohne eine Boosterimpfung sind die Zertifikate für die Grundimmunisierung nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Griechenland

Griechenland hebt zum 15. März die Online-Registrierung für die Einreise auf. Vollständig geimpfte Personen benötigen zur Einreise keinen Testnachweis mehr.
Die Infektionsrate in Griechenland liegt deutlich unter der in Deutschland (aktuell 245,75 Fälle pro 1.000). Allerdings gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in Verkehrsmitteln eine generelle FFP2-Maskenpflicht.
Ein Testnachweis ist bei der Rückkehr nach Deutschland für vollständig geipfte oder genese Personen nicht notwendig.


Italien

In Italien ist erfreulicherweise die 7-Tage-Inzidenz auf 503,6 Infizierte je 100.000 Einwohner gesunken. Es ist kein Hochrisikogebiet mehr. Im Freien entfällt der Maskenzwang, für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt der Coronatest bei der Einreise, ebenso bei der Rückkehr nach Deutschland. Allerdings ist zur Zeit noch ein Einreiseformular für Italien, das vor der Einreise ausgefüllt werden muss, notwendig.


Norwegen

Norwegen gilt nicht mehr als Hochrisikogebiet. Für die Einreise aus Deutschland gelten derzeit keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Im Land selbst gibt es keine Einschränkungen, die Maskenpflicht und Abstandsregeln sind entfallen.

Update 04.03.2022

Griechenland

Griechenland ist kein Hochrisikogebiet mehr. Für Griechenland Reisende entfallen demnächst die Online-Registrierung für die Einreise. Es werden verstärkt Impfpasskontrollen durchgeführt. Der genaue Zeitpunkt des Wegfalls steht noch nicht fest.

Weltweit

Deutschland hat alle Hochrisikogebiete aufgehoben. Daher entfallen auch alle Quarantäne-Maßnahmen.
Das ist doch mal eine positive Nachricht zum Wochenende.

Update 14.02.2022

Norwegen

Am Samstag, den 12. Februar, wurden sämtliche wegen der Corona-Pandemie bestehenden Einreisebeschränkungen in Norwegen aufgehoben. Eine Maskenpflicht gibt es nicht mehr und auch die Mindestabstände müssen nicht mehr eingehalten werden.

Italien

Für Italien liegt nach wie vor eine Warnung des Auswärtige Amtes vor. Vor der Einreise ist die Registrierung im europäischen digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular erforderlich. Vollständig geimpfte Personen müssen dies mit dem digitale Covid-Zertifikat der EU oder dem gelben Impfnachweis belegen.

Griechenland

Griechenland wird derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung im digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular (PLF) notwendig. Für geimpte oder genesene Personen ist kein Test notwendig. Der Status wird sowohl in digitaler als auch in Papierform anerkannt. Darin enthalten muss der vollständige Name, wie im mitgeführten Ausweisdokument, sein.
Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

 

Update 21.01.2022

Norwegen

Reisen nach Norwegen sind für geimpfte oder genesene Personen möglich. Vor der Einreise muss ein Einreiseformular innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft ausgefüllt werden. Bei der Ankunft musst du dich testen lassen bzw. innerhalb von 24 Stunden einen Test ablegen, wenn die Ankunft an Grenzübergängen ohne Teststationen erfolgt ist. Die Tests sind in der Regel kostenlos und an den wichtigsten Grenzübergängen stehen Teststationen zur Verfügung.


Italien

Für Italien liegt eine Warnung des Auswärtige Amtes vor. Vor der Einreise ist die Registrierung im europäischen digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular erforderlich. Bei der Einreise selbst ist ein Negativer PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden oder negativer Antigen-Test, bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf, erforderlich.
Wenn du keine Impfung oder Genesung nachweisen kannst, mußt du dich in eine 5-tägige häusliche Quarantäne begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde informieren und am Ende der Quarantäne einen erneuten Test durchführen. Dieser Fall scheidet mit einer Anmeldung zu einer reise von Club Aktiv aus, da wir eine 2G-Regel für alle Reisen haben.


Griechenland

Griechenland wird derzeit als Hochrisikogebiet eingestuft. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung im digitalen Passagier-Lokalisierungs-Formular (PLF) notwendig. Zusätzlich wird ein negativer Antigen-Schnelltest, bei der Einreise nicht älter als 24 Stunden oder negativer PCR-Test, bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, verlangt. Das Zertifikat wird sowohl in digitaler als auch in Papierform anerkannt. Darin enthalten muss der vollständige Name, wie im mitgeführten Ausweisdokument, sein.

 

Update 08.11.2021



Unsere Reisen 2022

Für alle unsere Seekajakreisen 2022 haben wir uns für eine 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) entschieden. Dafür waren mehrere Gründe ausschlaggebend:

1. Nicht nur in Deutschland wird das öffentliche Leben immer mehr 2 und 3G verlangt. Im Ausland wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass ohne 2G eine Einreise ohne Quarantäne gar nicht mehr möglich wird. Das gleiche gilt dann ggf. auch für die Wiedereinreise nach Deutschland.
2. Die Alternative zu 2G wären regelmäßige Tests. Das hat in Sommer '21 zu einigen logischen Herausforderungen geführt.  Mittlerweile ist die Situation in Deutschland durch den Wegfall der kostenlosen Tests deutlich schwieriger geworden. Gar nicht vorstellbar, welche (logistischen) Probleme sich im Ausland dadurch ergeben können, speziell in sehr dünn besiedelten Gebieten, in denen häufig unsere Touren stattfinden.
3. Zum Wesen unsere Reisen in Kleingruppen gehört auch der direkte Kontakt. In der erste Phase der Pandemie war es wichtig, auf Abstand und Vermeidung von Kontakten zu achten. Mittlerweile machen wir die Beobachtung, dass dies nicht mehr gewünscht wird. Eine Umarmung einer/s alten Bekannten ist etwas anderes als eine Faust gegen eine Faust zu stupsen. Da wir von Anfang an verantwortlich mit der Pandemie umgegangen sind, halten wir es für geboten, dass sich alle unsere Gäste sicher und geborgen fühlen.

Für Reisen mit Kindern gelten folgende Regeln: Nicht geimpfte oder nicht genesene Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen wir bei Anreise einen gültigen Test (PCR-Test bis 72 St. vor Reiseantritte, Antigen-Schnelltest bis max. 48 Std. vor Reiseantritt).

Zum Glück haben wir in diesem Jahr die Erfahrung gemacht, dass die allerallermeisten Gäste bereits geimpt (einzelne auch genesen) waren. Ein ganz herzliches Dankeschön an alle.



Update 08.10.2021



Seychellen

Für die Einrese auf die Seychellen ist keine Quarantäne erforderlich. Eine Impfung gegen Covid-19 wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen alle Besucher*innen beim Einchecken in Deutschland eine PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem müssen sich alle Besucher*innen 9 bis 72 Stunden vor Einreise auf dem Portal https://seychelles.govtas.com/ registrieren, um eine gültige Health Travel Authorization (HTA) zu erhalten.
Während des Urlaubs dürfen sich sich Reisende unter Wahrung der örtlichen Corona-Schutzmaßnahmen frei bewegen. Bei der Einreise muss ein Nachweis für eine zertifizierten Tourismusunterkunft mitgeführt werden. Unser Yachtcharterer vor Ort verfügt über eine entsprechende Lizenz.

Auf der Insel können Ausländer*innen keinen öffentlichen Busverkehr benutzen. Es besteht im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht, der Mindestabstand als Schutzmaßnahme beträgt einen Meter. Es wird geraten, sich oft die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Weitere, offizielle Informationen erhältst du unter https://tourism.gov.sc/covid-19-guidelines/. Insgesamt fallen die Einschränkungen sehr moderat aus und wir freuen uns auf die Reisen.

Norwegen

Die Einreise nach Norwegen ist für vollständig Geimpfte und Genesene wieder möglich (2-G-Regel). Die Einreise für Ungeimpfte ohne Genesennachweis ist allerdings mit einem zehntägigen Quarantäneaufenthalt in Norwegen verbunden, welcher nach drei Tagen mit einem negativen PCR-Test verkürzt werden kann.

Da Norwegen nun nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird (bis vor kurzem waren es noch die Provinzen Oslo und Viken), ist eine Rückkehr aus Norwegen wieder ohne Auflagen möglich.



Deutschland

Brandenburg

Die aktuelle „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" gilt erst einmal bis einschließlich 24. September 2021.
    Die allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden und außerhalb des privaten Raums sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Einzelhandel sowie in gemeinschaftlich genutzten Bereichen zahlreicher Einrichtungen (z.B. Sanitärgebäude auf dem Campingplatz).

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 20 überschreitet gilt die 3G-Regel. Der vollständige Impfschutz, die Genesung oder ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24h, mit Testnachweis eines Testzentrums oder als Antigen-Selbsttest unter Aufsicht vor Ort). Das gilt bei

  • allen Übernachtungen (touristisch und geschäftlich) zu Beginn der Beherbergung
  • bei Besuchen der Gastronomie im Innenbereich
  • bei Besuch von Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Freibädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren* (Ausnahme: Angebote, die im Zusammenhang mit gebuchten Übernachtungen stehen; hier besteht die Testpflicht bereits beim Einchecken in der Beherbergungsstätte)
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbaren touristischen Angeboten*
    Indoor-Sport, Besuch von Innen-Spielplätzen
  • Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken (Ausnahmen: Testpflicht gilt nicht für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 750 bzw. ab dem 13. September 2021 mit bis zu 500 gleichzeitig Teilnehmenden)
  • bei Besuch von Diskotheken, Clubs und Festivals (drinnen und draußen) (vollständig geimpft oder vollständig genesen oder 

Aktuelle Informationen über den Inzidenzstad bekommst du unter https://covid-plz-check.de/. Die Märkische Umfahrt findet im Landkreis Oder-Spree statt.

Mecklenburg-Vorpommern

Vollständig Geimpfte und Genesene benötigen keinen negativen Test in der Gastronomie und bei der Beherbergungen vorzulegen. Vollständig geimpft bist du, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als Nachweis gilt ein ausgestellter Impfnachweises (digital oder auf Papier/Impfpass).
Als genesen giltst du, eine zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis wird durch deinen persönlichen Genesenennachweises erbracht.

Nicht geimpfte Personen müssen bei Anreise ein tagesaktuelles, negatives Corona-Testergebnis vorlegen. Ab dem 23. August 2021 muss während des Aufenthaltes mindestens alle drei Tage, jedoch nicht häufiger als zweimal wöchentlich, ein Test auf das SARS-CoV durchgeführt werden. Diese Regelung gilt in Landkreisen oder kreisfreien Städte, die nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinanderfolgenden Tagen Stufe 2 oder höher zugeordnet sind.

Hier kannst du nachsehen, wie die aktuelle Inzidenz im Landkreis Nordwestmecklenburg ist: https://www.mv-corona.de/

 

Griechenland

Reisen nach Griechenland sind derzeit möglich, die Einstufung Griechenlands als Hochinzidenzgebiet ist seit dem 12. September aufgehoben.
Für die Einreise muss du vorab ein Registrierung für die Einreise online durchführen. Nach dem Ausfüllen erhätst einen QR-Code (per E-Mail oder auf dein Handy), der bei der Einreise vorgezeigt werden muss. Wenn du keinen Code vorgezeigt kannst, ist eine Geldbuße von 500 Euro möglich (Angaben Auswärtiges Amt).

Für nicht vollständig geimpfte Personen ist zusätzlich ein PCR- oder Antigen-Test zwingend erforderlich. Der PCR-Test darf max. 72 Stunden alt, ein Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden alt sein. Die Tests müssen von einem anerkannten Labor in Deutschland durchgeführt worden sein. Das Zertifikat muss den vollständigen Namen des Reisenden, der identisch mit dem Ausweisdokument übereinstimmen muss, enthalten und darf auch auf Deutsch erstellt worden sein.

Bei der Rückreise ist, da Griechenland kein Honrisikogebiet mehr ist, keine Quarantäne einzuhalten.

Update 28.06.2021

Deutschland

Schleswig-Holstein

Bei der Anreise nach Schleswig-Holstein ist weiterhin ein Nachweis über einen negativen Corona-Test in schriftlicher Form (Papier oder digital) erforderlich. Dabei sind Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests - nicht älter als 48 Std. - zulässig, welche vor Anreisebeginn (am Wohnort des Anreisenden) gemacht werden sollten. Der Test muss offiziell und begleitet durch Arzt, Apotheke oder vergleichbares Personal durchgeführt worden sein.
Vor Ort hat dann für alle Gäste (ab 6 Jahren) noch einmalig nach 72 Stunden bzw. 3 Tagen ein weiterer Test zu erfolgen. Danach kann der Urlaub ohne weitere Tests fortgesetzt werden.
Hier finden Sie eine Liste der Testzentren in Ostholstein der Umgebung.
Vollständig Genesene (Infektion +28 Tage; maximal jedoch 6 Monate) und Geimpfte (2. Impfung +14 Tage) müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen und sind von der Testpflicht befreit.
Alle Gäste werden vor Ort registriert um eine Nachverfolgung möglich zu machen. Die Nutzung der offiziellen Corona-Warn-App oder Luca-App wird empfohlen.
In geschlossenen Gebäuden (Sanitärgebäude, Rezeption, Supermarkt) gilt die Tragepflicht einer medizinischen- oder FFP2-Maske. Dies gilt ebenso vor dem Imbiss.

Mecklenburg-Vorpommern

Nach wie vor gilt bei Anreise die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests. Die Verordnung gilt zunächst bis 20.7.21, es wird mit weiteren Lockerungen gerechnet. Deine Reiseleitung hat eine Übersicht über Testzentren entlang der route, sodass die Tests gut in die Tagesplanung einbezogen werden können.

Ansonsten gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen.


 

Update 18.06.2021

Deutschland

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern benötigen Urlauber*innen nur noch einen Negativ-Test bei Anreise in allen Unterkunftsarten. Dieser darf bei Schnell- und Selbsttest nicht älter als 24 Std. sein, PCR-Tests nicht älter als48 Std. Alternativ reicht ein Nachweis über vollständigen Impfschutz oder Genesung.
Kein Testnachweis wird für Outdoor-Angebote (z. B. Parks, Gärten, Verleihangebote, Kursangebote, Führungen) benötigt, in allen öffentlichen Bereichen ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Für die Bewirtung im Innenbereich von Restaurants und Gaststätten ist eine Reservierung sowie ein tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis, für Außen-Gastronomie ist kein Testnachweis erforderlich.


Schleswig-Holstein

Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe (z.B. Campingplätze) dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. Die Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Test vorweisen (max. 48 Stunden alt bei Antigen-Schnelltest und PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Nach unseren ersten Erfahrungen lassen sich die Tests gut in den Tagesanlauf integrieren, sodass die Reise dadurch nicht ihren Charakter verliert.
Vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage Abstand zur letzten erforderlichen Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen. Hier reicht der Impfnachweis durch Vorlage eines Impfausweises oder einer Impfbescheinigung bzw. der Genesenennachweis (positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist).
In der Gastronomie dürfen unter Auflagen im Innenbereich Gäste einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung mitbringen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen.
Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) zusammensitzen, eine Testpflicht entfällt.


Griechenland

Ab dem 20. Juni ist Griechenland kein Risikogebiet mehr. Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, Pflicht. Zusätzlich muss ein Online-Formular spätestens 24 Stunden vor deiner Abreise nach Griechenland (Land-, See- oder Luftweg) der griechischen Zivilschutzbehörde ausgefüllt werden (auch auf Deutsch verfügbar). Ist das Formular korrekt ausgefüllt, erhälst du einen QR-Code (per E-Mail oder auf dein Handy), der bei deiner Einreise vorgezeigt werden muss. Kann kein QR-Code vorgezeigt werden, ist nach Angaben des Auswärtigen Amts eine Geldbuße von 500 Euro möglich.

Bei vollständig geimpften Personen muss der Impfnachweis den vollständigen Namen des Reisenden, den Impfstoff und die Anzahl der Impfungen enthalten. Zudem muss der Abschluss der Impfungen mindestens 14 Tage zurückliegen. Laut Auskunft der griechischen Botschaft wird als Nachweis auch der in Deutschland übliche gelbe Internationale Impfausweis anerkannt, wenn das Datum der Impfung und der ärztliche Stempel klar ersichtlich beziehungsweise lesbar sind.
Vollständig genesene Personen müssen eine Bescheinigung nachweisen, die von einer Behörde oder einem zertifizierten Labor ausgestellt sein muss und nachweisen, dass man innerhalb der letzten neun Monate vor der Einreise von einer Covid-19-Infektion genesen ist. Ersatzweise genügt ein von einer Behörde oder einem Labor ausgestelltes Zertifikat, dass man im Zeitraum zwischen neun und zwei Monaten vor der Einreise positiv auf Covid-19 getestet wurde.


Italien

Italien ist kein Risikogebiet mehr, es besteht bei der Einreise keine Quarantänepflicht mehr. Die 7-Tagesinzidenz liebt bei derzeit 16,4 Infizierte je 100.000 Einwohner.

Bei der Einreise wird ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden sein darf verlangt. Zusätzlich ist eine Online-Registrierung notwendig. Beider Regelungen gelten auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Eine Melde- und Testpflicht vor der Rückkehr nach Deutschland besteht nicht mehr (Ausnahme Rückkehr per Flug).


Kroatien

Für Kroatien ist die Reisewarnung aufgehoben (Ausnahmen sind die Bezirke Medimurje und Varazdin). Bei der Einreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des vorzulegenden Covid-19-Tests zwischen der Abstrichnahme und der Ankunft am Grenzübergang. Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen ohne Test einreisen. Dafür muss die Impfbescheinigung bestätigen, dass sie zwei Impfdosen (Biontech, Moderna oder Aztrazeneca) erhalten haben oder die einzige Impfdosis von von Johnson & Johnson, die mindestens 14 Tage zurückliegt.

Für die Einreise nach Kroatien ist ein Online-Einreiseformular auszufüllen. Nach dem Ausfüllen des Online-Einreiseformulars wird ein Text mit einer Benutzer-ID-Nummer angezeigt. Diese Nummer solltest du dir aufschreiben bzw. den Text ausdrucken, damit du ihn bei der Einreise vorzeigen kannst. Das Formular steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Eine Melde- und Testpflicht vor der Rückkehr nach Deutschland besteht nicht mehr (Ausnahme Rückkehr per Flug).

 

 

Update 11.06.2021

EU

Das Auswärtige Amt hebt für die Länder der EU mit einer Inzidenz von unter 200 die Reisewarnung auf. Für folgende Länder wird künftig in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts nur noch "um besondere Vorsicht gebeten": Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Dazu Bundesaußenminister Heiko Maas: "Nach langen Monaten des Lockdowns dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen." Mit der Aufhebung der Reisewarnung entfällt die Quarantänepflicht bei der Rückkehr. Weitere Informationen bei Auswärtigen Amt.

Deutschland

Schleswig-Holstein

Die 7-Tage-Inzidenz fällt weiter. Sie liegt in Schleswig-Holstein bei unter 10. Der Bezirk Schleswig-Flensburg, wo morgen unsere Kajaktour entlang der Ostsee startet, hat einen Inzidenzwert von 1,5.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern liegt die durchschnittliche Inzidenz bei 6,0. Damit weist Mecklenburg-Vorpommern die geringsten Inzidenzwerte in Deutschland auf.

 

Update 07.06.2021

Deutschland

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein liegt die Inzidenz derzeit bei unter 20.

Treffen: Menschen müssen untereinander 1,50 Meter Mindestabstand im privaten Raum und in der Öffentlichkeit halten. In geschlossenen Räumen, die öffentlich für Kunden oder Besucher zugänglich sind eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Außerdem dürfen sich insgesamt wieder zehn Personen in privaten Räumen drinnen und draußen treffen. Die Anzahl der Haushalte spielt dabei keine Rolle. Das gilt unabhängig vom Ort des Treffens. 

Bewirtung: Gaststätten dürfen unter Auflagen ihre Innen- und Außenbereiche öffnen: So müssen Gäste des Innenbereichs einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen.

Kontaktdaten: Um mögliche Kontaktketten nachvollziehen zu können, müssen Besucher und Gäste in bestimmten Fällen Kontaktdaten hinterlassen.

Reisen: Gäste müssen bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 48 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest/PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Vollständig Geimpfte (grundsätzlich zwei Impfungen und mindestens 14 Tage Abstand zur zweiten Impfung) und Genesene müssen keinen negativen Test vorlegen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Inzidenz derzeit bei unter 20.

Ab dem 4. Juni 2021 können Gäste von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns wieder Urlaub in MV machen.
Für Übernachtungen in Beherbergungen benötigen Sie einen negativen Coronatest (Schnell- oder Selbsttest, maximal 24 Stunden alt) bei der Anreise und müssen diesen mindestens alle drei Tage (72 Stunden) aktualisieren. Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht befreit. Bei allen privaten Zusammenkünften, egal ob im privaten oder öffentlichen Raum, unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen, werden vollständig geimpfte Personen und von einer Coronavirus-Erkrankung genesene Personen nicht mitgezählt.
Gäste, die ausschließlich außerhalb geschlossener Räume bewirtet werden, benötigen keinen negativen Test. Sofern diese Gäste, welche die Außengastronomie nutzen, zwecks Aufsuchung der Toilette die Innenräume der Gaststätte betreten müssen, ist auch hierfür kein negativer Test notwendig. Abstände sind einzuhalten.

 

Italien

Italien ist kein Risikogebiet mehr, die aktuelle Inzidenz liegt bei ca. 30. Für die Einreise ist aus EU-Ländern nach Italien wird ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden sein darf, benötigt. Allgemein gilt Abstands- (mind. 1m) und Maskenpflicht. Nach Rückkehr aus Italien ist keine Quarantäne erforderlich.


Kroatien

In Kroatien liegt der landesweite Inzidenz-Wert aktuell mit 44,2.

Die Reisewarnung für Istrien ist aufgehoben, für alle anderen Gebiete noch nicht. Die Einreise ist mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, möglich, zur Einreise muss ein online-Formular ausgefüllt werden. Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen ohne Test einreisen. Dafür muss die Impfbescheinigung bestätigen, dass die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage vorher verabreicht wurde. 

Bei der Rückkehr nach Deutschland sind aus folgenden Regionen weder ein Einreiseformular (online) noch ein test erforderlich: Dubrovnik-NeretvaIstrien, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien, Split-Dalmatien. Bei allen anderen Regionen besteht eine Meldepflicht vor der Wiedereinreise in Form einer Digitalen Einreiseanmeldung und es muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Restaurants, Cafés und andere Lokale sind nur im Außenbereich geöffnet.

 


Update 31.05.2021

Deutschland

Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 4. Juni ist die Beherbergung für Gäste von außerhalb von MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage möglich. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung können geöffnet werden.
Ab dem 21. Juni 2021 sind Zusammenkünfte von maximal 30 Personen privat, maximal 60 Personen in Gaststätten/gewerblich organisiert, gestattet.
Vollständig geimpften und genesenen Personen ist es wieder erlaubt, in Mecklenburg-Vorpommern einzureisen. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffes mehr als 14 Tage vergangen sind. Sie müssen zudem frei von coronatypischen Symptomen (z.B. Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust) sein. Als Genesene gelten Personen, die einen Nachweis besitzen bereits an Corona erkrankt gewesen zu sein und wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monat zurückliegt. Gleiches gilt auch für genesene Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben.


Finnland

In Finnland wurde beschlossen, die Einreisebeschränkungen bis zum 15. Juni erneut zu verlängern.

Griechenland

Reisende aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Schengenraums, die auf direktem Luftweg über die  internationalen Flughäfen einreisen, sind vom Erfordernis einer Quarantäne befreit. Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer, deutscher und weiteren Sprachen benötigt. Der auf dem Zertifikat angegebene vollständige Name muss mit dem Namen im Ausweisdokument übereinstimmen. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

Reisende, die anhand eines schriftlichen Zertifikates eine vollständige Impfung (in englischer, deutscher und weiteren Sprachen unter Nennung des vollständigen Namens des Reisenden, des Impfstoffs, der Anzahl der Impfdosen) nachweisen können und diese 14 Tage vor Einreise abgeschlossen haben, benötigen keine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test.Ähnliches gilt für vollständig Genesene, wenn die Genesung von einer Infektion zwischen zwei und neun Monaten zurückliegt und entsprechend attestiert ist.

Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt. Zusätzlich gilt für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“, PLF) ausfüllen. 


Norwegen

Für Norwegen sind die Einreiseverbote für touristische Reisen bis 1. Juli 2021 verlängert.

 

 

Update 21.05.2021

Deutschland

Schleswig-Holstein

Die derzeitig Verordnung gilt bis zum 6. Juni. Bis dahin wird das aktuelle Geschehen beobachtet.

Mecklenburg-Vorpommern

Keine neue Entwicklung, bis 14.6. sind keine touristischen Übernachtungen erlaubt.

Sachsen

Inzidenz unter 100
Der Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist zulässig.

Inzidenz unter 50
Übernachtungsangebote sind nach vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung und –nachverfolgung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.

Stand heute liegen die Inzidenzen zwischen 47 und 177 Erkrankungen/100.000 Einwohner.

Andere Länder

Derzeit liegen uns keine neueren Informationen zu den unten genannten vor.

 

Update 14.05.2021

Deutschland

Immer mehr Ländern wie z.B. Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bayern beschließen Lockerungsmaßnahmen für den Tourismus.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein öffnet seine Grenzen ab dem 17. Mai wieder für den Tourismus. Voraussetzungen sind:

  • eine Reservierung für den Aufenthalt
  • einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.
    Keinen Test benötigen vollständig geimpfte oder von Corona genesene Personen.
  • Nach 72 Stunden muss vor Ort ein erneuter Test durchgeführt werden.
    Bei einem positiven Testergebnis müssen die betreffenden Personen unverzüglich abreisen.
  • Sport im Freien ist bis zu zehn Personen aus zehn unterschiedlichen Haushalten möglich.
  • Es gelten strenge Abstands- und Hygienemaßnehmen sowie Maskenpflicht

Hier findest du die vollständigen Informationen zu Schleswig-Holstein

 

Die Reisen auf die Halligen, auf der Schlei und von Flensburg nach Usedom können nach heutigem Stand stattfinden. Wir bereiten noch weitere Reisen und Termine vor.

Mecklenburg-Vorpommern

Zur Zeit sind Reisen zu touristischen Zwecken weitestgehend untersagt. Für 7. Juni ist die Öffnung von Beherbergungsbetrieben für Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern geplant. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen Tests bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts. Ab dem 14. Juni ist die Öffnung für Touristen aus dem übrigen Bundesgebiet geplant. Auch hier gilt die Vorlage eines negativen Corona-Tests und die zweimalige Wiederholung pro Woche. Ausgenommen hiervon sind vollständig geimpfte und von Corona genesene Personen.

Aktuelle Informationen zu Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

In Sachsen sind die Inzidenz-Zahlen immer noch vergleichsweise hoch und touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind untersagt.

Andere Länder

Derzeit liegen uns keine neueren Informationen zu den unten genannten vor.


Update 07.05.2021

Dänemark

Vollständig Geimpfte und von Covid19-Genesene aus dem Schengenraum dürfen auch zu touristischen Zwecken einreisen. Bei der Rückreise nach Deutschland können aber - bundesländerspezifisch - Quarantäne-Regelungen zum Tragen kommen, denn es gilt derzeit noch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Dänemark.

Offizielle Mitteilung dänischer Behörden

 

Deutschland

Seit dem Wochenende gibt es in mehreren Ländern wie z.B. Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bayern erste Überlegungen der Ministerpräsidenten, großflächige Lockerungsmaßnahmen für den Tourismus in Kürze vorzunehmen. Pfingsten könnte dafür die Zielmarke sein.

Schleswig-Holstein

Modellprojekte in Tourismus, Sport und Kultur können mit strengen Schutzvorkehrungen und Testkonzepten (zeitlich befristet und räumlich abgrenzbar) können unter Ausnahme von den derzeitigen Regeln zugelassen werden. Voraussetzung sind die Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums und eine wissenschaftliche Begleitung. Kontaktfreier Sport ist mit bis zu zehn Personen wieder möglich.

Weitere Informationen SH

Mecklenburg-Vorpommern

Es sind keine Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Sachsen

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind untersagt.

Finnland

Die Einreise nach Finnland ist nur aus notwendigen und gerechtfertigten Gründen, wie z. B. Studium oder familiären Gründen, erlaubt. Geschäftsreisen nach Finnland sind nur in Fällen erlaubt, in denen sie für die Versorgungssicherheit notwendig sind.
Der finnische Grenzschutz entscheidet im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle, ob der Reisende nach Finnland einreisen darf. Detaillierte Informationen und Anweisungen finden Sie auf der Website des finnischen Grenzschutzes.

Norwegen

Die Einreise ist nicht möglich. Es besteht eine Einreisesperre bis auf Weiteres.

Schweden

Die Einreise aus Ländern der EU ist möglich. Reisende, die sich vor Reisebeginn die letzten 14 Tage vor Einreise außerhalb der erlaubten Länder (erlaubte Länder: EU, EWR, Andorra, Australien, Japan, Monaco, Neuseeland, Ruanda, San Marino, Schweiz, Südkorea, Thailand, Uruguay, Vatikanstadt) aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen.

Weitere Informationen Schweden

 


Update 20.04.2021

Ab dem 19. April starten nacheinander vier Regionen in Schleswig-Holstein als Tourismus-Modellregion: die Schleiregion samt Eckernförde (Start 19. April), die innere Lübecker Bucht (Start 26. April). Am 1. Mai kommt der Kreis Nordfriesland mit der Insel Sylt hinzu, gefolgt vom Dithmarscher Urlaubsort Büsum (10. Mai). Das Programm ist zunächst auf vier Wochen begrenzt.

Für Urlauber gibt es einige Auflagen:

1. Es muss ein negativer, bestätigter Corona-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.

2. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln muss sichergestellt sein.

3. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden mit der luca-App erfasst.

4. Nach weiteren 48 Stunden muss der Corona-Schnelltest wiederholt werden.

Der Versuch der Modellregionen wird wissenschaftlich begleitet. Sollte die Inzidenz wider Erwarten über 100 steigen, wird das Projekt abgebrochen und Urlauber müssen Schleswig-Holstein umgehend verlassen. Auch wir von Club Aktiv haben bereits im vergangenen Jahr ein Hygiene- und Sicherheitskonzept erarbeitet und praktiziert.

Weitere amtliche Informationen findest du unter https://www.sh-tourismus.de/faq-corona

 
Update 28.02.21: Corona-Zusatzversicherung der ERGO

Die ERGO-Versicherung bietet seit Februar einen Ergänzungs-Schutz Covid-19 an. Der Schutz ist wirksam, wenn eine ERGO Reiseversicherung als Hauptversicherung inkl. Reiserücktritts-Versicherung besteht. Die Versicherung greift, wenn

  • im Rahmen der bestehenden Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren anfallen.
  • ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht und persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen angeordnet werden.
  • die Beförderung z.B. per Flug oder die Einreise an der Grenze aufgrund erhöhter Temperatur verweigert wird.
  • der oder die Versicherte oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind und die Reise nicht wie geplant beendet werden kann. Zusätzlichen Unterkunftskosten am Urlaubsort werden bis 1.000 EUR pro Person erstattet.
  • eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19 vorliegt.

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 gilt weltweit für eine einzelne Reise bis zu max. einem Jahr. Er unterliegt keiner Altersbegrenzung und gilt für alle Verkehrsmittel bis maximal neun Personen.

Für weitere Fragen rund um deinen Versicherungsschutz stehen wir gern zur Verfügung.

 


Update 16.11.20: Wir machen Pause

In nächster Zeit finden keine Paddeltouren statt. Deshalb pausieren wir mit unseren Updates bzw. Informationen zur Corona-Pandemie und melden uns mit ersten Meldungen im Febraur wieder.

Bis dahin alles Gute und bleib'gesund.


Update 02.06.20: Kroatien öffnet die Grenzen für Touristen

Kroatien erlaubt Bürgern bestimmer EU-Länder, darunter auch Deutschland, wieder die Einreise. Aus Gründen der Corona-Pandemie werden bei der Einreise die Kontaktdaten der Reisenden erfasst. Um den Grenzübertritt zu beschleunigen, können demnächst die Angaben vorab auf einer speziellen Website gemacht werden, die in Kürze auch auf Deutsch verfügbar sein soll. Link auf die Webseite: entercroatia.mup.hr

 


Update 25.05.20: Tourismus - Griechenland lockert schrittweise

Athen hat bereits angekündigt auch den Tourismus aus dem Ausland neu starten zu wollen. Ende Mai werde der griechische Pandemie-Krisenstab die Liste der Länder bekanntgeben, aus denen Touristen nach Griechenland werden reisen können, ohne in eine zweiwöchige Quarantäne gehen zu müssen. Das werden Länder mit relativ wenigen Corona-Infektionen sein, teilte der griechische Tourismusminister Charis Theocharis im Fernsehen mit. Er äußerte die Hoffnung, dass auch Deutschland als wichtigstes Herkunftsland des Tourismus in Griechenland dabei sein wird. "Wir glauben, wollen und hoffen es", sagte der griechische Tourismusminister.

(FVW News 25.05.2020)


Update 15.05.20: Ostseepaddeln in Sicht

Da für dieses Jahr noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form, Auslandsreisen möglich sein werden, haben wir uns etwas überlegt überlegt:
Wir paddeln in Deutschland - und zwar fast 1000 Kilometer entlang der Ostseeküste von Flensburg bis nach Usedom. In neun erlebnisreichen Wochen geht es entlang der vielfältigen deutschen Ostseeküste. Mit dem Wind von West nach Ost, mit Gepäcktransport und Reisekoch. Die einzelnen Etappen können frei gewählt und/oder kombiniert werden.
Mehr erfahrt ihr hier: Im Seekajak von Flensburg bis Usedom

 


Update 08.05.2020: Absage unseres Pfingstivals

Aufgrund der Verlängerung der Kontaktsperren in Deutschland mussten wir schweren Herzens unser Pfingstival, in diesem Jahr auf der Ostseeinsel Poel geplant, absagen. Wir hatten uns, wie ihr sicher auch, sehr darauf gefreut. Hoffentlich seid ihr im nächsten Jahr wieder alle dabei!
Auch unsere Touren in Nord-Norwegen können leider nicht stattfinden, was uns ebenfalls sehr traurig stimmt.
Wir haben alle TeilnehmerInnen informiert und werden euch weiterhin, auch bzgl. kommender Reisen auf dem Laufenden halten. Genießt derweil das schöne Frühlingswetter und haltet durch!


Update 29.04.2020: Verlängerung der Reisewanrung bis zum 14. Juni

Die Corona-Pandemie hat alles etwas durcheinander gebracht und uns Grenzen aufgezeigt. Heute wurde eine weitere Verlängerung der weltweiten Reisewarnung bis einschließlich 14. Juni für Auslandsreisen beschlossen. Bzgl. unserer Deutschland-Touren Ende Mai und Anfang Juni werden wir in der kommenden Woche eine Entscheidung treffen. Am 6. Mai soll es neue Informationen zu möglichen weiteren Lockerungen von Seiten der Bundesregierung geben. Derzeit rechnen alle Campingplätze an der Nord- und Ostsee mit der Möglichkeit, im Sommer wieder zu öffnen. Und wir hoffen mit.

 


Update 20.04.2020: Reisebüro geöffnet

Wir sind wieder da - unser Büro in Oldenburg ist geöffnet (von Montag bis Freitag)! Aber: Zum Schutz unserer MitarbeiterInnen und KundInnen bitten wir um telefonische Absprache eines Beratungstermins. Ihr erreicht uns unter: 0441 / 984 9812. Danke!

 


Update 16.04.2020: Wie geht es weiter?

Wann können wir endlich wieder auf dem Meer paddeln? Das ist die große Frage, die dich (vielleicht) und uns (stark) beschäftigt. Und die Antwort lautet: Wir wissen es nicht. Wir "fahren im Moment auf Sicht". Die ersten Touren der Saison haben wir bereits abgesagt. Nun warten wir auf weitere offizielle Bekanntmachungen und Entscheidungen über die weitere Zukunft. Wie gehabt, werden wir uns umgehend bei dir melden, sollten sich Neuigkeiten für deine gebuchte Reise ergeben.
In der Zwischenzeit bereiten wir uns auf die "Zeit danach" vor. Für diese Saison werden wir noch neue Reisen in Deutschland ausarbeiten und zusätzliche Herbst- und Frühjahrstermine in Kroatien anbieten. Fest steht auch schon der Termin für die Fahrt ins Blaue 2021.

 


Update 24.03.2020: Wie die Corona-Krise unsere Arbeit verändert

Das Virus hinterlässt auch bei unserer täglichen Arbeit seine Spuren. Zwei von uns bummeln gerade Überstunden ab. Ansonsten bearbeiten wir noch Kundenanfragen und bereiten unsere Unterlagen auf. Ab heute können wir (vielleicht) Zuschüsse beantragen. Und Kurzarbeit ist für alle im Gespräch. Das heißt, dass wir unsere Anwesenheit im Büro wohl einschränken und abwechselnd hier sein werden. Wir wollen aber sicher stellen, dass wir zu unseren Öffnungszeiten per Mail und Telefon erreichbar sind und bleiben.

Ansonsten ist die Stimmung gut. Wir machen täglich eine Telefonkonferenz mit allen und tauschen uns aus, damit auch die „Urlauberinnen” auf dem neuesten Stand sind.

 


Update 23.03.2020: Wie wir uns gegenseitig helfen können

Die Corona-Pandemie bringt viele kleine (aber auch große) Unternehmen n Schwierigkeiten. Einen interessanten Artikel dazu findest du im Jimdo-Blog „So unterstützt ihr Selbstständige und kleine Unternehmen während der Corona-Krise"

So können wir uns gegenseitig helfen.

Welche Auswirkungen das Corona-Virus auf die Reisebranche hat, wird im folgenden Video gut erklärt.

Teilt das Video, schickt es an Freunde und Bekannte!

 


Update 19.03.2020: Die Reise "Griechenland - Seekajak-Expedition auf den Sporaden" ist verschoben

Die Reise "Griechenland - Seekajak-Expedition auf den Sporaden" ist auf den Termin 4. bis 14. September 2020 verschoben worden.
Der Reiseverlauf wird sich in der Abfolge leicht ändern. Sobald die Bestätigung aus Griechenland da ist, werden wir die Reise aktualisieren.


Update 17.03.2020: Unser Büro bleibt vorerst geschlossen - wir sind aber weiterhin für dich da

Unser Büro in Oldenburg ist aktuell für den Kundenverkehr geschlossen. Per Telefon oder per Mail sind wir natürlich weiterhin zu erreichen.

Das Coronavirus verbreitet sich derzeit weltweit und somit ändert sich die Lage dynamisch. Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Hiervon sind momentan keine Reisegruppen betroffen. Wie wir mit den Touren im Frühjahr verfahren werden, entscheiden wir nach Ostern. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir die Entwicklung der Lage nur schwer abschätzen. Selbstverständlich werden wir euch auf den Laufenden halten.

Hast du Fragen zu deiner Reise? Melde dich gern bei uns!

 
aktualisierter Beitrag vom 03.03.2020

Coronavirus: Kann ich meine Reise bedenkenlos antreten?

Wir beobachten momentan die Ausbreitung des Coronavirus sehr aufmerksam. Auch im skandinavischen Raum und Südeuropa werden vermehrt Infektionen nachgewiesen. Aktuell besteht jedoch keine akute Gefährdung. Die vieleorts strengen Maßnahmen (Norwegen und Dänemark haben ab dem 14.3.2020 ihre Grenzen für Reisende gesperrt) dienen aktuell dazu die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Daher gelten für Stornierungen und Umbuchungen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen unserer Reisen bieten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht an.

 

Werden meine Stornokosten von der Reiseversicherung übernommen?


Unser Partner für die Reiseversicherung ist die ERGO. Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

  • Werden die Storno-Kosten übernommen, wenn ich meine Reise nicht antreten möchte, da ich befürchte mich anzustecken?
    Nein, die Angst vor etwas, das evtl. eintreten könnte, ist nicht versichert.
  • Werden die Storno-Kosten übernommen, wenn eine Reisewarnung für mein Reiseziel vorliegt?
    Nein, ein Erkrankungsrisiko im Zielgebiet gehört nicht zu den versicherten Rücktrittsgründen, unabhängig davon, ob ein Sicherheitshinweis bzw. eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt.
  • Werden meine Storno-Kosten übernommen, wenn ich an COVID-19 erkrankt bin?
    Ja, dies ist ein versicherter Rücktrittsgrund, ebenso wie z.B. eine unerwartete schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und viele weitere Gründe.

 

Was passiert wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt?


Momentan liegt nur für China eine Teilreise-Warnung für Reisen in die Provinz Hubei vor.

Sollte sich das Virus weiter ausbreiten und auch für unsere Zielgebiete eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen, steht es uns als Reiseveranstalter frei zu entscheiden, ob gebuchte Reisen durchgeführt werden. Im Fall einer Reiseabsage durch uns, kannst du entweder umbuchen oder erhältst den vollen Reisepreis zurück.

 

Hilf mit, die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern

  • Wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände.
  • Halte beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehe dich weg.
  • Niese oder huste am besten in ein Einwegtaschentuch.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, solltest du dir beim Husten und Niesen die Armbeuge vor den Mund halten.
  • Bleibe zu Hause, wenn du dich trotz leichter Symptome wie Kopfschmerzen und leicht laufender Nase unwohl fühlst, bis du dich erholt hast.
  • Wenn du Fieber, Husten und Atembeschwerden entwickelst, nimm telefonisch Kontakt zu deinem Arzt auf.

 

Was tun wir bei Club Aktiv?

Die Entwicklung der COVID-19-Erkrankung ist dynamisch. Wir verfolgen die Situation und die sich daraus ergebenden Auswirkungen weiterhin sehr aufmerksam. Dabei berücksichtigen wir auch die offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes sowie die Einschätzungen des Robert-Koch-Institutes. Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass wir einen Großteil unserer Reisen wie geplant durchführen können.
Sollten sich an dieser Situation Änderungen ergeben, werden wir unsere Reisegäste umgehend informieren, denn eure Gesundheit und Sicherheit steht für uns an erster Stelle.

 

Weiterführende Informationen

Auswärtiges Amt

Robert-Koch-Institut

 






nach oben

Immer eine Welle voraus

nein danke