Neues zu unseren Reisen

nach Griechenland und zu den Seychellen

  • Für die Herbstreise nach Griechenland entfällt der Einzelzimmerzuschlag für Alleinreisende.
  • Neu für die Seychellen ist, dass die Reisen aufgrund von neuen staatlichen Regularien von einem einheimischen Koch (oder Köchin) begleitet werden müssen.

Neues zu den nächsten Reisen

Wir freuen uns, dass auf der nächsten Reise nach Griechenland der Einzelzimmerzuschlag für Alleinreisende entfällt. Paare oder zusammenreisende Personen können nach wie vor eine Belegung im Doppelzimmer buchen, sofern sie gemeinsam buchen.
Allerdings reduziert sich auch damit die Zahl der Teilnehmenden, da insgesamt nur acht Zimmer zur Verfügung stehen.

Die Regierung auf den Seychellen hat verfügt, dass künftig Schiffsbesatzungen immer aus zwei Einheimischen bestehen müssen. Die zweite Person wird sich also ums Kochen kümmern. Damit kommst du mehr als vorher in den Genuss original-kreolischer Küche.

Aktuelle Corona-Bestimmungen

Dies ist nur eine Momentaufnahme, da die Entwicklung sehr dynamisch ist und sich jederzeit ändern kann. Hier ein kurzer Überblick:

Griechenland

Zur Zeit gilt für Urlauber, die nach Griechenland fahren, die Verpflichtung, sich spätestens 24 Stunden vor der Abreise ein Online-Formular (Passenger Locator Form) auszufüllen. Dazu ist eine Registrierung notwendig.
Das Formular ist unter https://travel.gov.gr/#/ im Browser aufrufbar. Die Bestätigung mit QR-Code ist bei der Einreise oder beim Check-in vorzuweisen.
Für die Einreise reicht für deutsche StaatsbürgerInnen ein mind. drei Monate gültiger Personalausweis.

Eine gute Übersicht zu den aktuellen Informationen liefert der ADAC auf seiner Webseite und das Auswärtige Amt.

 

Seychellen

Seit dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren Covid-19-Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, von seychellischen Behörden wieder zugelassen. Von allen Reisenden wird ein negativer PCR-Covid-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Nachweis über eine zertifizierte Unterkunft für den gesamten Aufenthalt sowie eine Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Innerhalb der ersten sieben Aufenthaltstage dürfen maximal zwei verschiedene Unterkünfte bezogen werden. Das Negativzertifikat und die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab an visitor@health.gov.sc übersandt werden.

(Quelle: Auswärtiges Amt)






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